Ackernutzung im Gewässerrandstreifen

Ackernutzung im Gewässerrandstreifen ab 01.01.2019 verboten!

Darauf haben die Angler in BaWü lange gewartet. Zum 01. 01. 2019 treten die seit der letzten Novellierung des Wassergesetzes (WG) für BaWü 2014 dort im § 29 Absatz 3 Nr. 3 WG enthaltenen Bestimmungen zur Ackernutzung im Gewässerrandstreifen in Kraft. Endlich Schluß mit unmittelbaren Einträgen von Gülle, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in unsere Gewässer  mit deren bekannt negativen Folgen.