Angel- und Fischwasser

Mit einem gültigem Fischereiausweis für BW und einer aktuellen Jahresfischereikarte, sind die Mitglieder des Fischereiverein Grenzach-Wyhlen e. V. berechtigt, den deutschseitigen Hochrhein im LOS 11 bis LOS 19 zu befischen.
Entsprechend beginnt das Angel- und Fischwasser in Laufenburg ab „Alte Straßenbrücke“ und endet an der Landesgrenze in Grenzach-Wyhlen (Höhe Zollanlage Grenzach).

Gewässerabschnitt

der Rheinabschnitt, in dem fischen oder angeln mit gültigem Jahresfischereischein erlaubt ist

Die Gesamtlänge dieser Fischstrecke umfasst ungefähr 38,37 Kilometer.

Über diese Verlinkung kann der aktuelle Pegelstand am Messpunkt Rheinfelden (Baden) eingesehen werden.

Weitere Fangbestimmungen wie die geltenden Schonzeiten und Schonmaße, speziell für den Hochrhein, sind den aktuellen Bestimmungen zu entnehmen und zu beachten.

Das Angler nicht nur den eigenen Müll, sondern auch vorgefunden Unrat einsammeln und regulär entsorgen, zählt zum generellen Grundverständnis eines Jeden.