Gesetze und Vorschriften

Auf dieser gibt es Informationen zu geltenen Gesetzen rund um die Fischerei im Bundesland Baden-Württemberg.
Für spezielle Auskünfte stehen die Geschäftsstellen des LFVBW zur Verfügung.

Ein Aalfangverbot am Rhein im Los 11-19 war aktuell nur gültig bis 31.12.2018. Siehe hierzu das Gesetzblatt für Baden-Württemberg Ausgabe: 2016, Nr. 8, S. 266-267, Veröffentlichungsdatum 25.04.2016

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 24.10.2018 folgende Anordnung erlassen:
Im Rhein wird auf deutschem/baden-württembergischem Gebiet von der Landesgrenze bei Gailingen (Rheinkilometer 30,5) bis zur Landesgrenze bei Grenzach-Whylen (Rheinkilometer 163) für die Äsche (Thymallus thymallus) eine Schonzeit bis zum 30. September 2019 festgelegt.