Aufgabe des Verein

Hege, Bepflanzug, Besatz

Der Fischereiverein Grenzach-Wyhlen e. V. ist nach dem Landesfischereigesetz von Baden-Württemberg zur Hege der Fischbestände und der Gewässer verpflichtet.
Der gesetzliche Auftrag nach § 14 hierzu lautet:

 “…ist verpflichtet, einen der Größe und der Beschaffenheit der Gewässer….entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Dabei sind die anderen Nutzungsarten am Gewässer angemessen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist ein künstlicher Besatz mit Fischen vorzunehmen.”

Bei der Ausübung der Hege ist der Förderauftrag aus dem Naturschutzgesetz zu beachten. ( …bei jedem Gewässer handelt es sich um ein geschütztes Biotiop gemäß § 24a Bundesnaturschutzgesetz). Weitere gesetzliche Bestimmungen sind im Wassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz und im Tierschutzgesetz normiert.

Die Aufgaben im Überblick:

  • Hege und Pflege der Fischbestände
  • Stellungnahmen zu Wasserrechtsverfahren
  • Bepflanzungsmaßnahmen an Gewässern
  • chemische und biologische Gewässeruntersuchungen
  • Bachputzeten
  • Unterhaltungsarbeiten an Gewässern
  • Bestandskontrolle mittels Elektrofischerei
  • Besatzmaßnahmen
  • Abwehr schädlicher Einflüsse auf die Gewässer
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der Landschaft und der Wasserläufe
  • Beratung, Förderung und Ausbildung der Vereinsmitglieder
  • Förderung der Jugend
  • Pflege der Geselligkeit und der Kameradschaft im Verein
  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit über die Gewässer